Dieser Artikel erschien ursprünglich am 7. September 2026 auf repair.eu, der Website der Koalition „Right to Repair Europe“.
Vorgeschriebene Reparaturinformationen für Smartphones

Seit dem 20. Juni 2025 gelten für Smartphones und Tablets, die in der EU verkauft werden, Anforderungen an die Reparierbarkeit1. Dazu gehören auch eine vorgeschriebene Reparierbarkeitsbewertung und die Verpflichtung, Reparaturinformationen zu veröffentlichen.
Die Reparierbarkeitsbewertung wird von den Herstellern selbst angegeben und stuft die Reparierbarkeit auf einer Skala von A bis E ein. Sie ist eine von fünf zusätzlichen Informationen, die neben der Energieeffizienz auf dem vorgeschriebenen Energielabel angegeben werden, ist aber auf der kleineren Version des Labels, die du neben einem Produkt in einem Online-Shop siehst, nicht sichtbar. Eine zukünftige Version des Labels könnte die Reparierbarkeit möglicherweise stärker hervorheben2.
Hersteller und Importeure sind außerdem verpflichtet, Reparaturanleitungen und Preise für Ersatzteile auf einer frei zugänglichen Website bereitzustellen. Die EU-Politiker hielten Letzteres für ausreichend, um den Verbrauchern zu ermöglichen, die Ersatzteilpreise bei ihren Kaufentscheidungen zu berücksichtigen, anstatt dem französischen Beispiel zu folgen und die Ersatzteilpreise in die Reparierbarkeitsbewertung einzubeziehen, wie es die „Right to Repair“-Kampagne wiederholt empfohlen hatte3.
Nach einem Jahr erfüllen 4 von 5 Smartphones die Anforderungen nicht
Ein Jahr nachdem diese Anforderungen verbindlich wurden, wollten wir wissen, wie gut sie eingehalten werden. Dazu haben wir die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) durchgesehen, in der Hersteller und Importeure die Websites angeben müssen, auf denen sie die vorgeschriebenen Informationen veröffentlichen4.
Die Ergebnisse sind katastrophal. Von 2.334 Einträgen zu Smartphone-Modellen, die im Laufe des letzten Jahres auf den Markt gekommen sind, geben nur etwa 18 % tatsächlich Websites an, auf denen man Ersatzteilpreise oder Reparaturanleitungen leicht finden kann. Bei fast genau der Hälfte der Einträge sind die Felder, in denen die URLs stehen sollten, einfach leer. Weitere 19 % verweisen auf eine Produkt- oder Supportseite, auf der weder Reparaturanleitungen noch Ersatzteilpreise zu finden sind. Lächerliche Preisspannen wie 14–128 € für einen Akku fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Weitere 8 % geben einen nutzlosen Hinweis wie „siehe Handbuch“, und fast 5 % verweisen einfach auf Temu oder AliExpress5 – nicht nur für Ersatzteilpreise, sondern sogar für Reparaturanleitungen.
Unfassbar ist, dass sich einige dieser offensichtlich regelwidrigen Hersteller immer noch selbst die volle Punktzahl für Reparaturinformationen6 geben, was zu einer selbst erklärten Klasse A für die Reparierbarkeit führt.


Wie ist das möglich?
Angesichts dieser Zahlen muss man innehalten und die Wirksamkeit des derzeitigen Ansatzes hinterfragen. Wie ist es möglich, dass es solch eklatante Verstöße gibt? Und wie können wir sicher sein, dass selbst angegebene Reparierbarkeitsbewertungen mehr sind als bloßes Greenwashing?
Ein leeres Feld an der Stelle, an der eine URL stehen sollte, ist nicht schwer zu erkennen, eigentlich könnte es sogar automatisch erkannt werden, doch Tausende solcher leeren Felder scheinen unbemerkt geblieben zu sein. Offensichtlich hat es keine Behörde auf sich genommen, die gemeldeten Daten zu überprüfen. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten, denen jedoch das Personal für umfassende Kontrollen fehlt – insbesondere bei solchen „geringfügigen“ Verstößen, die das Leben der Verbraucher nicht gefährden. De facto scheinen sie weitgehend darauf zu setzen, dass Verbraucherorganisationen und andere NGOs die Überwachung für sie übernehmen, so wie wir es in diesem Fall getan haben.
Vorschriftsmäßig heißt nicht leicht auffindbar
Es ist anzumerken, dass selbst bei Produkten, die technisch den Anforderungen entsprechen, der angegebene Weblink selten direkt zu den Ersatzteilpreisen führt. Bei großen Marken wie Apple und Samsung sind noch einige Klicks und Auswahlschritte nötig, bevor man dorthin gelangt7. Man kann sich fragen, wie viele Verbraucher all die notwendigen Navigationsschritte auf sich nehmen würden, um die Ersatzteilpreise bei der Entscheidung für ein Smartphone zu berücksichtigen. Die Einbeziehung der Ersatzteilpreise in die Reparierbarkeitsbewertung würde wohl viel besser dazu beitragen, den Wettbewerb in diesem Bereich zu fördern.
Das ist nur die Spitze des Eisbergs
Fehlende Angaben in den EPREL-Datenblättern sind nur ein Teil des Problems. Wenn die erforderlichen Informationen vom Hersteller oder Importeur gar nicht erst bereitgestellt werden, wirkt sich die Nichteinhaltung natürlich auf alle Vertriebskanäle aus. Doch selbst wenn die Informationen vom Hersteller vorliegen, heißt das nicht unbedingt, dass sie dem Verbraucher auch angezeigt werden. Tatsächlich haben wir festgestellt, dass bei einer beträchtlichen Anzahl von Produkten, die sowohl in stationären Geschäften als auch online zum Verkauf angeboten werden, das Energielabel ganz fehlt8.


Das Problem der Nichtkonformität beschränkt sich übrigens nicht auf Smartphones. Wir haben auch Wäschetrockner überprüft, für die seit Juli 2025 ähnliche Anforderungen gelten, und dabei erneut festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Modelle nicht konform ist9. Bei vielen konformen Modellen war die Klick-Odyssee sogar noch komplizierter als bei Smartphones10.
Schließlich sind nicht nur Verbraucher die Leidtragenden eines Informationsmangels. Auch professionelle Reparaturbetriebe können Schwierigkeiten haben, an die Reparaturinformationen zu gelangen, auf die sie gesetzlich Anspruch haben. Darauf gehen wir in einem kommenden Blogbeitrag ein.
Transparenz und Marktüberwachung
Wie lässt sich das alles lösen? Es ist klar, dass die Marktüberwachungsbehörden mehr Ressourcen in die Konformitätsprüfung investieren müssen. Derzeit scheinen sie darauf zu setzen, dass Verbraucher und NGOs die Überwachung für sie übernehmen. Man kann zwar darüber diskutieren, ob es fair ist, dass Behörden diese Arbeit implizit auslagern, ohne dafür Mittel bereitzustellen, doch damit das überhaupt funktionieren könnte, bräuchte es ein transparenteres System und einfachere Möglichkeiten, Verstöße zu melden.
Zwar gibt es auf der EPREL-Website einen Link zur Meldung nicht konformer Produkte, doch wurde dieser überhaupt nicht bekannt gemacht. Im Gegensatz dazu gibt es beim französischen „indice de réparabilité“ eine eigene Plattform, über die Nutzer und Reparaturbetriebe die Nichtkonformität melden können. Es ist zudem unklar, welche Ansprüche ein Verbraucher hätte wenn sich ein vermeintlich reparaturfreundliches Produkt bei einem Defekt als nicht reparierbar herausstellt. Vor allem aber basiert die EU-Reparierbarkeitsbewertung in ihrer jetzigen Form teilweise auf Daten, die die Öffentlichkeit nicht überprüfen kann, da keine Verpflichtung besteht, die vollständige Berechnung, auf der die Bewertung basiert, zu veröffentlichen.
Die Energieeffizienz eines Geräts zu messen ist kompliziert, aber die meisten Anforderungen an die Reparierbarkeit lassen sich bei ausreichender Transparenz recht einfach überprüfen. Eine Verpflichtung für Hersteller und Importeure, den vollständigen Bericht offenzulegen, auf dem die angegebenen Reparierbarkeitsbewertungen basieren, gepaart mit einer EU-weiten Plattform zur Meldung von Verstößen, würde wesentlich dazu beitragen, dass Verbraucher, Reparaturbetriebe und NGOs die Marktüberwachungsbehörden dabei unterstützen können, sicherzustellen, dass die Regeln von allen eingehalten werden.
Dieser Blogbeitrag ist eine kurze Zusammenfassung einer Auswertung von iFixit und Right to Repair Europe, bei der über 7.000 EPREL-Einträge sowie Stichproben in Vertriebskanälen untersucht wurden. Gerne teilen wir detailliertere Ergebnisse mit Marktüberwachungsbehörden, Verbraucherorganisationen und Journalisten. Zögert nicht, uns diesbezüglich unter info@repair.eu zu kontaktieren.
Quellenangaben
- Einen Überblick über die aktuellen EU-Rechtsvorschriften zum Reparaturrecht findest du auf der Seite „What’s my Right to Repair“ von Right to Repair Europe. ↩︎
- Siehe A sneak preview of the ecodesign label for textiles, furniture and mattresses (auf Englisch). ↩︎
- Siehe die Beiträge von „Right to Repair Europe“ zur Preisgestaltung bei Ersatzteilen. ↩︎
- Siehe die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung. ↩︎
- Manchmal wird diese Situation geschickt verschleiert: In den Informationsblättern von Ulefone ist ein Link aufgeführt, der echt aussieht (ulefone.com/pages/support-centers), aber wenn du auf dieser Seite auf die Schaltfläche „Ersatzteil-Shop“ klickst, wirst du zu Aliexpress weitergeleitet. Wenn du Ersatzteile bei Online-Shops außerhalb der EU bestellst, bist du als Verbraucher der Importeur und somit dafür verantwortlich, Einfuhrzölle zu zahlen sowie die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen. ↩︎
- Eine Bewertung von 5/5 für das Teilkriterium „Reparaturinformationen“, wie vom Hersteller selbst angegeben, entspricht „öffentlicher Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsinformationen – mit Ausnahme von Schaltplänen – ohne Kosten für Endnutzer sowie Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsinformationen, einschließlich Schaltplänen, ohne Kosten für professionelle Reparaturbetriebe“. ↩︎
- Der Link im EPREL-Datenblatt soll „auf die Website führen, auf der die relevanten Informationen verfügbar sind“. Bislang haben wir noch keine Antwort auf unsere Anfrage an die Europäische Kommission erhalten, was das konkret in Bezug auf die Zugänglichkeit bedeutet. ↩︎
- Auf mediamarkt.de haben wir festgestellt, dass etwa 30 % der zum Verkauf angebotenen Smartphones (690 von 1.671 Produkten) nicht mit dem vorgeschriebenen Energielabel versehen waren, das die Reparierbarkeitsbewertung enthält. In der Mediamarkt-Filiale in Brüssel fehlte bei jedem sechsten Smartphone (19 von 113 im Laden ausgestellten) das Energielabel. In kleineren Geschäften fehlte das Label gänzlich. Auch auf Online-Plattformen wie Amazon war das Vorhandensein der Labels eher zufällig. ↩︎
- Wir haben festgestellt, dass nur 2 % der Informationsblätter für Wäschetrockner (96 von 5.159) leere oder defekte Links enthalten. Allerdings verweisen die EPREL-Datenblätter für fast 27 % der Geräte (1.389 Einträge) großer Marken auf Seiten, für die man sich anmelden, die Seriennummer des Geräts eingeben oder den Support per E-Mail, per Telefon oder über ein Online-Formular kontaktieren muss. Weitere 26 % der Modelle (1.317 Einträge) verweisen auf eine allgemeine Marken- oder Support-Website, die dir bei der Suche nach Ersatzteilpreisen oder Reparaturanleitungen überhaupt nicht weiterhilft. Insgesamt haben wir festgestellt, dass bei 55 % der Modelle das Informationsblatt nicht, wie in der Verordnung vorgesehen, „zu der Website führt, auf der die relevanten Informationen verfügbar sind“. ↩︎
- Bei Smeg-Wäschetrocknern musst du zuerst dein Land auswählen, anklicken, dass du Ersatzteile bestellen möchtest, angeben, ob du Verbraucher oder Gewerbetreibender bist, bestätigen, dass du weißt, welche Teile du willst, erneut dein Land auswählen, die Modellnummer eingeben und schließlich auf eine Schaltfläche klicken, um zu bestätigen, dass die Preisliste tatsächlich das ist, was du suchst. Puh. Viel Glück dabei, auf dieser Grundlage zu entscheiden, welchen Trockner du kaufen sollst. ↩︎
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